Die optimale Vorgehensweise bei der Wohnungssuche

10. Oktober 2011 | Erstellt in Information

Wohnung in Köln

Wohnung in Köln

Wohnung Köln – das erstrebenswerte Ziel?

Da gibt es verschiedene Möglichkeiten, um fündig zu werden.

Man kann tatkräftig suchen und ein Inserat im Internet, in Anzeigenblättern oder auch in der Zeitung aufgeben.

Meist erhält man da allerdings nur Angebote von Maklern.

Wohnungen zu Fuß suchen

Ob sich tatsächlich auch Vermieter selber melden? Da könnte man sich die Maklerprovision sparen. Eine Wohnung in Köln – wo denn genau? Es lohnt sich schon, mit offenen Augen die infrage kommenden Wohngebiete einmal etwas ausgiebig auf Schusters Rappen zu durchwandern. Werden irgendwo per Plakat Wohnungen angeboten? Wenn es sich um Wohnanlagen handelt: wie heißt der Verwalter? Da kann man durchaus direkt nachfragen, ob etwas frei ist.

Wohnungssuche per Internet

Wohnung Köln – danach kann man auch im Internet, in Anzeigenblättern und vor allem in der Samstagausgabe der örtlich führenden Zeitung suchen. Man braucht Zeit dazu. Daher sollte man beizeiten mit der Suche anfangen, und die jetzige Wohnung niemals selbst kündigen, ehe man keine neue Unterkunft gefunden hat. Zunächst muss man sich ausgiebig über das Umfeld der Wohnung und die Wohnung selbst informieren, soweit dies möglich ist. Da bleiben schon einige Wohnungen auf der Strecke.

Was dann noch an „Wohnung Köln“ übrig bleibt, muss man besichtigen. Dazu muss man natürlich einen Termin vereinbaren. Das geht am besten telefonisch. Da kann man gleich noch offene Fragen klären – vielleicht erübrigt sich dann die Besichtigung.

Terminabsprachen einhalten

Besichtigungen sind mühselig – für Mieter und Vermieter. Terminabsprache, möglichst mit Handy-Nummer, sollte auch unbedingt eingehalten werden. Und vor allem Fragen stellen, die sowohl für den Mieter und den Vermieter relevant sind. Und man sollte zu einer sofortigen Zusage bereit sein. Denn gefragte Wohnungen sind schnell wieder vergeben, da muss man schnell zuschlagen. Deshalb sollte man die Wunschwohnung auch nicht als erste besichtigen, sondern erst als zweite oder dritte. Dann hat man schon etwas Routine und weiß besser, ob die Wohnung die richtige ist.

Zu klärende Fragen

Eine mündliche Zusage ist aber noch nicht verbindlich; das ist erst die Unterschrift unter den Mietvertrag. Den muss man ihn aufmerksam durchlesen und Fragen sofort klären. Wann muss renoviert werden? Wie ist der Zustand der Wohnung? Und wie muss sie übergeben werden? Sind Herd und Geschirrspüler funktionsfähig, wenn sie mit vermietet werden? Auch da muss klar sein, wer für Reparaturen oder gar einen Ersatz zuständig ist.

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